Aufnahmekriterien

(Stand März 2023)

Aufnahmekriterien des Ev. Kindergartens Samenkorn

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein bestehender und nachgewiesener Masernimpfschutz (gemäß dem Masernschutzgesetz)

  • Der Kindergarten der Ev. Kirchengemeinde Wiehl kann von Kindern besucht werden, die das  1. Lebensjahr vollendet haben. Die Aufnahme findet zum 01.08. des Jahres statt. Zu diesem Zeitpunkt können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis zum 15.01. des gleichen Jahres bei uns eingegangen sind.
  • Sollten in einem Jahr mehr Anträge als Kindergartenplätze vorhanden sein, werden die Plätze gemäß der festgelegten Aufnahmekriterien vergeben.

Diese sind: bevorzugte Aufnahme von jüngeren Geschwisterkindern / Reihenfolge der Geburtsdaten   / in der ev.  Kirchengemeinde Wiehl lebende Kinder.

50% der zur Verfügung stehenden Plätze werden bevorzugt an Kinder vergeben, bei denen mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirchengemeinde Wiehl angehört.

  • Es besteht die Möglichkeit, ein Kind, das nach diesem Verfahren nicht aufgenommen würde, in Notsituationen vorzuziehen.

Notsituationen wären z.B.:

  • Alleinerziehendes und alleinlebendes Elternteil
  • Schwer erkranktes/behindertes Familienmitglied, so dass die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist
  • Extrem belastete Familiensituation
  • Antrag auf Aufnahme von Kindern hauptamtlicher Mitarbeitenden der evangelischen Kirchengemeinde Wiehl in Zeiten des Fachkräftemangel

Sollte sich eine Familie, in einer diesen Notsituationen befinden, muss sie dies in einem schriftlichen „Antrag auf vorgezogene Aufnahme“ dem Aufnahmerat (bestehend aus zwei pädagogischen Mitarbeitenden und einem Trägervertreter) nachvollziehbar darlegen.